Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Gemeinde

F A U L B A C H

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr  2 0 1 3

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach folgende Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr  2 0 1 3  wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

                                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit             3.889.000 €

und

 

im Vermögenshaushalt

                                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit             3.539.000 €   ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben

im Vermögenshaushalt werden festgesetzt auf                                                            1.432.000 €

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

               a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                   360 v.H.

 

               b) für die Grundstücke (B)                                                                                             360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                          360 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                        700.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2013 in Kraft.