Sitzung: 27.03.2013 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
F A U L B A C
H
Landkreis
Miltenberg
für das
Haushaltsjahr 2 0 1 3
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach
folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 1 3 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 3.889.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 3.539.000 € ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben
im
Vermögenshaushalt werden festgesetzt auf 1.432.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.
2.
Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar
2013 in Kraft.