Nachtrag: 30.04.2013

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach beschließt, den bestehenden Bebauungsplan „Röthlein“, Gemarkung Breitenbrunn, genehmigt durch die Regierung von Unterfranken am 15.03.1968,  um zwei weitere Bauplätze zu erweitern. Die Erweiterung umfaßt die Flurstücke Nr. 2031/1, 2030/1, 2029 und 2021/1 teilweise. Mit der Planung wird das Büro Walter u. Partner, Tauberbischofsheim beauftragt.