Beschluss:
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung eines Straßenteilstückes nach Art. 6 BayStrWG
Folgende Straßenteilstücke werden zur Ortsstraße gewidmet:
Widmung des Parkplatzes vor der Turn- u. Festhalle Faulbach und dem Badhaus zur Ortsstraße
a) Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt, die als Parkplatz angelegte und als solche genutzte Fläche vor der Turn- u. Festhalle Faulbach (Teilfläche der Fl.Nr. 5902, Gemarkung Faulbach gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Ziff 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Faulbach.
Diese Widmung tritt einen Tag nach ihrer amtl. Bekanntmachung in Kraft.
Mehrheitlich
beschlossen Ja 11 Nein 1
b) Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt, die als Parkplatz angelegte und als solche genutzte Fläche vor dem Badhaus Faulbach (Teilfläche der Fl.Nr. 5972, Gemarkung Faulbach gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Ziff 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Faulbach.
Diese Widmung tritt einen Tag nach ihrer amtl. Bekanntmachung in Kraft.