Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung eines Straßenteilstückes nach Art. 6 BayStrWG

 

Folgende Straßenteilstücke werden zur Ortsstraße gewidmet:

 

Widmung des Parkplatzes vor der Turn- u. Festhalle Faulbach und dem Badhaus zur Ortsstraße

 

a) Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach beschließt, die als Parkplatz angelegte und als solche genutzte Fläche vor der Turn- u. Festhalle Faulbach (Teilfläche der Fl.Nr. 5902, Gemarkung Faulbach gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Ziff 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Faulbach.

Diese Widmung tritt einen Tag nach ihrer amtl. Bekanntmachung in Kraft.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 11   Nein 1

 

 

b) Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach beschließt, die als Parkplatz angelegte und als solche genutzte Fläche vor dem Badhaus Faulbach (Teilfläche der Fl.Nr. 5972, Gemarkung Faulbach gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Ziff 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Faulbach.

Diese Widmung tritt einen Tag nach ihrer amtl. Bekanntmachung in Kraft.