Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Faulbach bestätigt, dass in ihrem Hoheitsgebiet ein Gebäudebestand vorhanden ist, bei dem der 2. Rettungsweg nur durch ein geeignetes Rettungsgerät (Drehleiter) der Feuerwehr sichergestellt werden kann. (Gebäude mit einer Höhe von 7m ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel - Art. 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO).

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 10   Nein 2

 

Abstimmungsvermerke:

Die Gemeinderäte Wolfgang Hefner und Elmar Stahl stimmen mit Nein.

 

 

Beschluss:

 

Nachdem in der Gemeinde und auch in den anderen Südspessartgemeinden eine Drehleiter, bzw. ein gleichwertiges Einsatzmittel innerhalb der Hilfsfrist nicht zur Verfügung steht, wird die Beschaffung eines solchen Einsatzmittels für notwendig erklärt.

 

Die Gemeinde Faulbach erklärt sich bereit, zusammen mit allen anderen Südspessartgemeinden eine Drehleiter zu beschaffen und zu unterhalten und am Standort Faulbach zu stationieren. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden eingestellt.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 8     Nein 4

 

Abstimmungsvermerke:

Die Gemeinderäte Wolfgang Hefner, Elmar Stahl, Bertram Naun und Volker Frieß stimmen mit Nein.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Faulbach stimmt der modifizierten Vereinbarung über den Ankauf und Betrieb einer Feuerwehrdrehleiter DLA(K) Gelenkleiter 23-12 nach EN 14043 mit den anderen Südspessartgemeinden Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten und Stadtprozelten zu.


Abstimmungsvermerke:

Die Gemeinderäte Wolfgang Hefner, Elmar Stahl, Bertram Naun und Volker Frieß stimmen mit Nein.