Beschluss:
C Billigung
des Entwurfs – Beschluss über die weitere Beteiligung
der
Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange / Behörden
Der
mit den beschlossen Ergänzungen und Änderungen gebilligte Entwurf des
Bebauungsplans wird öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.
Die
wasserrechtliche Ausnahme nach § 78 Abs. 2 WHG wird beantragt.
Der
Flächennutzungsplan wird berichtigt.