Beschluss:
Mit der Gemeinde Altenbuch und der Stadt Stadtprozelten wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG) geschlossen.
Die Stadt Stadtprozelten wird als federführende Kommune festgelegt.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Claudia Kappes wird ermächtigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, laut den Arbeitspapieren vom Dezember 2014, mit den Kommunen zu schließen.